Indikationen, welche nicht behandelt werden können:

Folgende Umstände schließen aufgrund der geographisch-klimatischen und institutionellen Gegebenheiten eine Aufnahme für Mütter / Väter und Kinder zu einer Vorsorgemaßnahme in der AOK-Klinik Rügen aus:

Nicht aufgenommen werden können:

  • Eltern und Kinder mit einer erheblichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung der altersentsprechenden Selbstständigkeit oder der psychosozialen Entwicklung mit GdB größer 20 oder einem Pflegegrad ab Stufe 2
  • Personen mit Bedarf einer Begleitperson oder eines Integrationshelfers oder eines Betreuers für gesundheitliche, finanzielle oder rechtliche Belange (gilt für Kinder und Erwachsene)
  • Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwandes und der notwendigen hohen Elternbindung
  • Personen mit einer Einschränkung der Mobilität, (Gehstrecke kleiner 50m, Treppensteigen nicht möglich)
  • Personen mit einem Körpergewicht >140 kg
  • Schwangere Patientinnen aufgrund der mangelnden lokalen gynäkologischen Versorgung
  • Personen mit bestehende Infektionskrankheiten, die eine Isolierung und krankenpflegerische Versorgung erforderlich machen einschließlich neu aufgetretender fieberhafter Erkrankungen vor der Anreise
  • Personen mit chronischen Erkrankungen, die nicht kompensiert oder akut entgleist sind bzw. einer ständigen apparativen Therapie bedürfen
  • Personen mit akuten Erkrankungen / Verletzungen (Orthesen/-Gipsanlage, einliegendes Nahtmaterial; aber auch Z.n. kürzlich durchgeführter OP mit weiterem Behandlungsbedarf oder dem Bedarf an Röntgenverlaufskontrollen)
  • Personen mit Autoimmunerkrankungen oder Einnahme von immunsupprimierenden Medikamenten, wodurch die Gefahr eines schweren Verlaufs einer Infektionskrankheit durch Kontakt mit vielen Menschen deutlich erhöht ist
  • Personen mit neurologischen oder psychiatrischen Krankheiten unter mangelnder Kontrolle / Behandlung, wie z.B. akute Psychosen, latente Suizidgefährdung oder Borderline- Störung die zu intra- oder interpersonellen Konflikten führen können
  • Personen mit Epilepsie / Krampfleiden mit weniger als 12 Monaten Anfallsfreiheit
  • Personen mit Drogenabhängigkeit und Suchterkrankungen mit Kontrollverlust
  • Kinder mit reduzierter Integrationsfähigkeit in Gruppen aufgrund fehlender Gruppenerfahrung sowie bei mangelnder Impulskontrolle oder/und ausgeprägtem aggressiven Verhalten, so dass eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann(siehe auch Fragebogen zum Assistenzbedarf bei Betreuung on orschul-und Schulkindern)

Hinweis: Kleinkinder im Alter von >1-3 Jahren erhalten in der Regel nur eine Terminbetreuung d.h. dass die Kinder nur dann betreut werden, wenn die Mutter/ der Vater Behandlungstermine hat. Die restliche Zeit des Tages verbringen die Kinder gemeinsam mit der Mutter/dem Vater.

Stand 08.07.2022