Gründe für Ihre Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur

Hier erfahren Sie, mit welchen Krankheits- und Beschwerdebildern eine Kur bei uns sinnvoll ist. Mit den nachfolgenden Indikationen sind Sie bestens bei uns aufgehoben.

Was wir in der AOK-Klinik Rügen behandeln

Liegt etwas davon bei Ihnen vor?

  • Psychovegetative Erschöpfungszustände und andere psychische/psychosomatische Erkrankungen
  • Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (z. B. Rückenschmerzen, Gelenkbeschwerden, rheumatischer Formenkreis)
  • Atemwegserkrankungen und Allergien (z. B. Infektanfälligkeit, Asthma, obstruktive Atemwegserkrankungen)
  • Hauterkrankungen (z. B. Neurodermitis, Ekzeme, Schuppenflechte)
  • Übergewicht und damit verbundene Stoffwechselkrankheiten

Unser interdisziplinäres Fachteam aus Ärzten, Therapeuten und Pflegefachkräften, Psychologen, Sozialpädagogen sowie Pädagogen, zum Teil mit spezieller Ausbildung als Asthmatrainer:innen, verfügt über umfassende Erfahrung im Umgang mit gesundheitlichen Störungen bei Müttern, Vätern und Kindern. Bei uns sind Sie in guten Händen!

Ausgezeichnete Nachsorge

Wir lassen Sie auch nach Ihrer Kur nicht allein

Innovativ, wissenschaftlich evaluiert und ausgezeichnet mit dem 1. Preis der Kategorie “Praxiserprobtes” des Leonardo-Wettbewerbes, ist unsere ärztliche Online-Nachsorge mit dem Onlineportal rehasonanz.de.

Auf Wunsch begleiten wir unsere Patient:innen mit den Indikationen Übergewicht und Rückenbeschwerden für ein Jahr nach der Kur. So helfen wir dabei, dass aus dem positiven Kureffekt ein nachhaltiger, gesunder Erfolg wird.

Gründe, die gegen eine Kur sprechen

Unter folgenden Umständen kann eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur leider nicht in der AOK-Klinik Rügen stattfinden.

Nicht aufgenommen werden können:

  • Personen mit einer erheblichen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung der altersentsprechenden Selbstständigkeit oder der psychosozialen Entwicklung mit GdB größer 20 oder einem Pflegegrad ab Stufe 2
  • Personen mit Bedarf einer Begleitperson oder eines Integrationshelfers oder eines Betreuers für gesundheitliche, finanzielle oder rechtliche Belange
  • Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr
  • Personen mit einer Einschränkung der Mobilität, (Gehstrecke kleiner 50 m, Treppensteigen nicht möglich)
  • Personen mit einem Körpergewicht >140 kg
  • Schwangere Patientinnen aufgrund der mangelnden lokalen gynäkologischen Versorgung
  • Personen mit bestehenden Infektionskrankheiten, die eine Isolierung und krankenpflegerische Versorgung erforderlich machen einschließlich neu aufgetretender fieberhafter Erkrankungen vor der Anreise
  • Personen mit chronischen Erkrankungen, die nicht kompensiert oder akut entgleist sind bzw. einer ständigen apparativen Therapie bedürfen
  • Personen mit akuten Erkrankungen / Verletzungen (Orthesen/-Gipsanlage, einliegendes Nahtmaterial; aber auch Z.n. kürzlich durchgeführter OP mit weiterem Behandlungsbedarf oder dem Bedarf an Röntgenverlaufskontrollen)
  • Personen mit Autoimmunerkrankungen oder Einnahme von immunsupprimierenden Medikamenten, wodurch die Gefahr eines schweren Verlaufs einer Infektionskrankheit durch Kontakt mit vielen Menschen deutlich erhöht ist
  • Personen mit neurologischen oder psychiatrischen Krankheiten unter mangelnder Kontrolle/Behandlung, wie z. B. akute Psychosen, latente Suizidgefährdung oder Borderline-Störung, die zu intra- oder interpersonellen Konflikten führen können
  • Personen mit Epilepsie/Krampfleiden mit weniger als 12 Monaten Anfallsfreiheit
  • Personen mit Drogenabhängigkeit und Suchterkrankungen mit Kontrollverlust
  • Kinder mit reduzierter Integrationsfähigkeit in Gruppen aufgrund fehlender Gruppenerfahrung sowie bei mangelnder Impulskontrolle oder/und ausgeprägtem aggressiven Verhalten, so dass eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann

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